AGB


1. Allgemeines

Mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung/Bestellung sind die vorliegenden AGB’s für den Kunden verbindlich und gelten für sämtliche - auch künftige - Leistungen der euroroof ag gegenüber dem Kunden. Vorbehalten bleiben von den vorliegenden AGB’s abweichende Regelungen, sofern diese von der euroroof ag schriftlich bestätigt werden. Wurden solche abweichenden Regelungen getroffen, sind diese nur für die jeweilige Lieferung gültig. Künftige Lieferungen bleiben davon unberührt.

 

2. Verbindlichkeit

Die euroroof ag gilt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden, oder wo eine solche nicht erfolgt, mit Vornahme der Leistung als vertraglich gebunden.

Prospekte, Kataloge sowie Angaben im Internet sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn sie von der euroroof ag ausdrücklich zugesichert wurden.

 

3. Preise/Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto, exkl. MWST und in Schweizer Franken (CHF). Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Zahlungen innerhalb 30 Tage netto.

Kosten für Zahlungserinnerung: keine

Kosten für zweite Mahnung: CHF 20.—

Kosten für dritte Mahnung: CHF 30.—

Verzugszins ab 31. Tag: 5%.

 

4. Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Kunden durch ein von der euroroof ag bezeichnetes Logistikunternehmen. Dieses liefert die bestellten Lagerprodukte per Post Priority. Post Economy und Expresssendungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Expressendungen werden mit einem Zuschlag von CHF 50.— exkl. Porto in Rechnung gestellt.

Bei Lieferungen unter CHF 1‘000.—netto (ohne Leitern, Steigschutz, Geländer und Laufstege), werden dem Kunden folgende Versandkosten in Rechnung gestellt:

Tarife Economy / Priority:

Paketgewichte bis 5 kg, CHF 10.— / CHF 12.—

Paketgewichte ab 5 kg, CHF 15.— / CHF 18.—

Sperrgutpakete bis 30 kg, CHF 30.— / CHF 32.—

 

Für Lieferungen von Leitern, Steigschutzsysteme, Geländer und Laufstege unter

CHF 3‘000.— netto, werden dem Kunden folgende Transportkostenanteile in Rechnung gestellt:

Zone 1 (bis 50 km ab Lager euroroof) CHF 60.—

Zone 2 (51 bis 100 km ab Lager euroroof) CHF 80.—

Zone 3 (101 bis 200 km ab Lager euroroof) CHF 100.—

Zone 4 (über 200 km ab Lager euroroof) CHF 120.—

 

5. Transportschäden

Der Transport/Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Bei Erhalt der Lieferung ist diese umgehend auf allfällige Transportschäden hin zu prüfen. Beanstandungen sind umgehend der Fa. euroroof ag schriftlich zu melden.

 

6. Gewährleistung

Die euroroof ag leistet Gewähr für die Einhaltung der technischen Eigenschaften der gelieferten Produkte gemäss den „Technischen Merkblättern“ zum Zeitpunkt der Lieferung.

Jede Gewährleistung der euroroof ag setzt voraus, dass

  • die Anwendung und Verarbeitung der Produkte gemäss den Angaben in den Bedienungsanleitungen, Gebrauchsanleitungen und den Installationsanleitungen erfolgt,
  • die Regeln der Baukunst beachtet werden,
  • die Produkte gemäss den Richtlinien der der Hersteller gelagert, gewartet und verwendet werden.

Jede Gewährleistung setzt weiter voraus, dass der Kunde sämtliche Liefergegenstände sofort (d,h. innerhalb von 3 Werktagen) prüft oder prüfen lässt und allfällige Mängel umgehend nach deren Erkennung (spätestens am folgenden Werktag) schriftlich der euroroof ag mitteilt.

Da zahlreiche Faktoren Materialverarbeitung sowie Materialverbrauch beeinflussen können, sind die Bedarfsangaben für die Produkte der euroroof ag unverbindlich. Ebenso bleiben Änderungen der Produktformulierung aufgrund neuer Forschungsergebnisse ausdrücklich vorbehalten.

Die Gewährleistungsfrist nach Art. 210 Abs. 1 OR beträgt – entsprechend der Werksgarantie des Herstellers - 24 Monate ab Versandbereitschaft oder Ablieferung beim Kunden, wo dies schriftlich vereinbart worden ist.

Das Gewährleistungsrecht des Kunden besteht nach Wahl der euroroof ag in kostenloser Nachbesserung (Reparatur), spesenfreier Ersatzlieferung oder angemessener Preisminderung. Die Kosten der Nachbesserung sind dabei mit dem fünffachen Wert der für das jeweilige Bauvorhaben gelieferten Waren limitiert. Das Recht des Kunden auf Schadenersatz bleibt gemäss den nachfolgenden Bestimmungen zur Haftung vorbehalten.

 

7. Haftung/Schadenersatz

Die euroroof ag haftet für den aus mangelhafter Lieferung oder der Verletzung allfälliger Nebenpflichten entstandenen Schaden ausschliesslich bei grobem Verschulden oder rechtswidriger Absicht. Der Nachweis, dass ein allenfalls entstandener Schaden auf ein solches Verschulden zurückzuführen ist, obliegt dem Kunden.

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die vertragliche und ausservertragliche Haftung der euroroof ag im Zusammenhang mit Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen der euroroof ag zurückzuführen sind sowie für die persönliche vertragliche und ausservertragliche Haftung dieser Personen. Es wird an dieser Stelle auch auf die Haftungsbestimmungen unter „Schulung/Instruktion“ verwiesen.

Die beiden gelieferten Produkten allenfalls ab Werk eingestellten Sollwerte und Parameter werden jeweils nach freiem Ermessen festgelegt. Hierfür wird jegliche Haftung der euroroof ag ausgeschlossen.

 

8. Vorschriften und Normen/Sicherheitsbestimmungen

Der Kunde hat der euroroof ag die am Verwendungsort der Liefergegenstände geltenden Normen und Vorschriften rechtzeitig schriftlich bekannt zu geben. Für deren Einhaltung bleibt er aber allein verantwortlich.

 

9. Warenretouren

Die euroroof ag nimmt Warenretouren nur nach vorheriger Genehmigung und in einwandfreiem, originalverpacktem Zustand franko Warenlager euroroof ag entgegen. Beschränkt haltbare Produkte, Spezialprodukte, Produkte welche explizit auf Kundenwunsch bestellt wurden, sowie im Sortiment inzwischen nicht mehr enthaltene Produkte können nicht retourniert werden.

Der Retourenwert wird auf Basis des Nettowarenwerts abzüglich Minderwert und allenfalls gewährter Rabatte berechnet. Eine Gutschrift erfolgt im Umfang von max. 80% des Nettowarenwerts, abzüglich eines Unkostenbeitrags von CHF 50.-. Allfällige Entsorgungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

10. Instruktion

Erfolgt eine Instruktion durch die euroroof ag zur fachgerechten Anwendung der durch die euroroof ag vertriebenen Produkte und sind hierfür Arbeiten an einem Bauobjekt notwendig, so erfolgen diese stets durch den Kunden selbst resp. seine Mitarbeiter oder durch vom Kunden bezeichnete und beauftragte Dritte.

In Bezug auf die Leistungen des Instruktors haftet die euroroof ag wie auch der Instruktor selbst gegenüber dem Kunden nur für grobes Verschulden. Die Wegbedingung der Haftung für leichtes und mittleres Verschulden gilt auch zu Lasten allfälliger Dritter im Schutzbereich des Vertrages. Sollten Dritte, insbesondere Eigentümer des Bauobjekts ausservertragliche Ansprüche gegen die euroroof ag oder den von der euroroof ag eingesetzten Instruktor aufgrund der Leistungen desselben geltend machen, so verpflichtet sich der Kunde für diese Ansprüche soweit einzustehen, als weder die euroroof ag noch den Instruktor ein grobes Verschulden trifft.

 

11. Schulungen

Die euroroof ag bietet diverse Kurse im Bereich der Arbeitssicherheit an.

 

11.1 Persöniche Voraussetzungen für die Kursteilnahme:

Die praktischen Ausbildungen bedingen körperliche und psychische Gesundheit. Die euroroof ag verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung durch einen Arbeitsarzt. Jeder KursteilnehmerIn muss indessen die Erklärung zum Gesundheitszustand unterzeichnen, welche am Kurstag eingefordert wird. Die Kursteilnehmer bestätigen darin, nicht unter verschiedenen Krankheiten gelitten zu haben resp., aktuell zu leiden, sowie körperlich, physisch und mental für die entsprechende Ausbildung geeignet zu sein. Die Unterzeichnung dieses Formulars ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Kursteilnahme. Das Formular muss wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Werden in der Erklärung zum Gesundheitszustand falsche Angaben gemacht oder treten nach Unterzeichnung dieser Erklärung Änderungen der körperlichen, psychischen und mentalen Fähigkeit auf, die die Leistung in der Ausbildung beeinträchtigen können, so führt dies zum Ausschluss des KursteilnehmerIn. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes besteht nicht. Die euroroof ag schliesst jegliche Haftung für Schäden, die dem KursteilnehmerIn oder Dritte durch mangelnde körperliche, psychische und mentale Eignungen entstehen, vollumfänglich aus.

 

11.2 Anmeldung/Abmeldung:

Die Anmeldung mittels Anmeldeformular ist verbindlich. Der Kunde erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung.

Bei schriftlicher Abmeldung der KursteilnehmerIn bis 14 Tage vor Kursbeginn (Eingang bei euroroof) entfällt das Kursgeld. Erfolgt die Abmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn (Eingang bei euroroof) werden 50% des Kursgeldes in Rechnung gestellt. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird der gesamte Kursbetrag in Rechnung gestellt.

Erfolgt die Abmeldung aus gesundheitlichen Gründen und legt der KursteilnehmerIn ein ärtzliches Attest vor, entfällt das Kursgeld. Die Kursrechnungen sind nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Die Zertifikate werden erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung versendet.

 

11.3 Verschieben des Kurses:

Die euroroof ag behält sich vor, Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl oder aus anderen zwingenden Gründen abzusagen oder zu verschieben. Wird der Kurs abgesagt, erstattet euroroof ag das einbezahlte Kursgeld zurück.

 

11.4 Reservation:

Es gibt keine Platzreservation. Die zuerst bei euroroof ag eingetroffenen unterzeichneten Anmeldeformulare kommen zum Zuge.

 

11.5 Ausrüstung:

Die euroroof ag stellt grundsätzlich Leihausrüstungen zur Verfügung.

 

11.6 Versicherung:

Die euroroof ag ist für Haftpflichtschäden versichert. Die euroroof ag haftet nur im Rahmen der Leistungen der Versicherung. Ansprüche auf Entschädigungen über diese Leistungen hinaus oder Entschädigungen für Verlust oder Benachteiligungen irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen. Persönliche Effekten sind nicht versichert. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache des KursteilnehmersIn.

 

12. Anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien untersteht dem Schweizer Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.

 

13. Gerichtsstand

Die Vertragsparteien wählen für allfällige Streitigkeiten aus ihrem Rechtsverhältnis den Gerichtsstand am Sitz der euroroof ag. Die euroroof ag ist jedoch berechtigt, jedes für den Kunden zuständige ordentliche Gericht anzurufen.

 

euroroof ag

Januar 2022