Sicherungssystem für den vertikalen Einsatz gemäss EN 353-1 und
Leitersystem für den Hoch- und Apparatebau gemäss EN 14122-4 und EN 18799-1.
Bei Anlagebauten ist eine Absturzsicherung ab 3.00 m Absturzhöhe vorgeschrieben, bei
baulichen Anlagen ab einer Absturzhöhe von 5.00m.
Das Personal zur Montage der vertikalen Systeme muss entsprechend qualifiziert und befähigt sein und über eine entsprechende Montageschulung verfügen.